AGB
Mixino – Allgemeine Geschäftsbedingungen
Mixino – Paul Pastuchow, Einzelunternehmen
Stand 22. Juli 2025
§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner
- Diese AGB gelten für alle Verträge zwischen Mixino – Paul Pastuchow, Einzelunternehmen (nachfolgend „Anbieter“) und ausschließlich Unternehmern im Sinne des § 14 BGB (nachfolgend „Kunde“).
- Entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn der Anbieter ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zustimmt.
- Individuelle Vereinbarungen gehen diesen AGB vor, bedürfen jedoch der Schriftform.
§ 2 Leistungsgegenstand
- Der Anbieter erbringt projektbezogene Kreativ‑ und Medienleistungen, insbesondere Grafik‑, Web‑ und Motion‑Design, Videoproduktion, Markenkommunikation sowie damit verbundene Beratungs‑ und Konzeptionstätigkeiten.
- Art und Umfang der Leistung ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Konzepte, Entwürfe und Vorlagen bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Anbieters und sind urheberrechtlich geschützt.
- Zur Prozessoptimierung setzt der Anbieter zeitgemäße Software‑ und KI‑Werkzeuge nach § 12 ein.
§ 3 Vertragsschluss, Vergütung und Zahlungsbedingungen
- Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot in Textform (§ 126b BGB) – etwa per E‑Mail oder mittels qualifizierter elektronischer Signatur – annimmt und die nach Abs. 2 zu leistende Anzahlung fristgerecht zahlt.
- Anzahlung: 30 % des Netto‑Gesamtpreises sind innerhalb von 7 Kalendertagen zu zahlen und nicht erstattungsfähig.
- Bei Projekten mit einer Laufzeit von mehr als 30 Kalendertagen kann der Anbieter weitere angemessene Abschlagszahlungen entsprechend dem Leistungsfortschritt verlangen.
- Der Restbetrag ist nach Fertigstellung, spätestens vor Übergabe der finalen Dateien, innerhalb von 7 Kalendertagen ohne Abzug fällig. Zahlungen erfolgen per Überweisung auf das im Angebot angegebene Konto.
- Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, schuldet er Verzugszinsen nach § 288 Abs. 2 BGB sowie eine pauschale Mahngebühr von 40 EUR je Mahnung. Weitere Schadensersatzansprüche bleiben unberührt.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Kunden
- Der Kunde stellt alle zur Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig und in geeigneter Form zur Verfügung.
- Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Leistungs‑ und Lieferfristen um den Zeitraum der Verzögerung zuzüglich einer angemessenen Organisationsfrist. Der Anbieter kann bis zur vollständigen Mitwirkung seine Leistung verweigern.
§ 5 Liefertermine, Abnahme und Untersuchungs‑/Rügeobliegenheit
- Der Anbieter informiert den Kunden über die Fertigstellung des Werks. Der Kunde hat das Werk innerhalb von 7 Werktagen zu prüfen und entweder abzunehmen oder wesentliche Mängel schriftlich anzuzeigen.
- Zeigt der Kunde innerhalb dieser Frist keine wesentlichen Mängel an, gilt das Werk als abgenommen.
- Offene Mängel sind spätestens 5 Werktage nach Entdeckung schriftlich zu rügen. Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt (§§ 377, 381 HGB analog).
- Nicht wesentliche Mängel hindern die Abnahme nicht und werden im Rahmen der Gewährleistung behoben.
§ 6 Änderungen und Zusatzleistungen
- Zwei Korrekturschleifen mit geringfügigen Änderungen (z. B. Text‑ oder Farbkorrekturen) sind im Angebotspreis enthalten.
- Darüberhinausgehende Änderungen (z. B. neue Konzepte, Funktions‑ oder Strukturänderungen) gelten als Zusatzleistungen und werden nach Aufwand vergütet. Der Anbieter erstellt hierzu ein schriftliches Zusatzangebot; ohne schriftliche Beauftragung erfolgt keine Umsetzung.
- Änderungswünsche nach Abnahme oder nach Ablauf der Prüffrist sind stets kostenpflichtig und können neue Liefertermine erfordern.
§ 7 Nutzungsrechte und Herausgabe von offenen Dateien
Mit vollständiger Zahlung räumt der Anbieter dem Kunden ein einfaches, nicht übertragbares, zeitlich und räumlich unbegrenztes Nutzungsrecht an den vertragsgegenständlichen Werken für den vereinbarten Zweck ein (Standardlizenz).
Exklusive, übertragbare oder branchenbeschränkte Lizenzen an dem Gesamtwerk sind nur mit gesonderter Vereinbarung und gegen Aufpreis erhältlich.
Bei der Erstellung können KI-generierte Inhalte (z. B. Bilder, Musik, Voiceover) zum Einsatz kommen. Diese unterliegen gegebenenfalls nicht-exklusiven Lizenzbedingungen Dritter, was eine vollständige Rechteübertragung ausschließen kann.
Die Herausgabe editierbarer Projekt‑ oder Rohdateien (z. B. PSD, AI, After‑Effects‑Projekte, Promptdaten) ist nicht geschuldet und erfolgt nur auf Grundlage einer individuellen Vereinbarung mit zusätzlicher Vergütung und Lizenzdefinition.
§ 8 Subunternehmer, Drittinhalte und Freistellung
- Der Anbieter darf zur Vertragserfüllung qualifizierte Subunternehmer beauftragen und bleibt alleiniger Vertragspartner.
- Der Kunde garantiert, dass alle von ihm bereitgestellten Materialien frei von Rechten Dritter sind und stellt den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen Dritter einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten frei.
§ 9 Haftung
- Der Anbieter haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
- Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden und maximal auf den Netto‑Auftragswert begrenzt.
- Die Haftung für entgangenen Gewinn und mittelbare Schäden ist ausgeschlossen.
- Zwingende gesetzliche Haftung, insbesondere nach Produkthaftungsgesetz, bleibt unberührt.
§ 10 Gewährleistung und Verjährung
- Bei berechtigten Mängeln hat der Anbieter zunächst das Recht zur zweimaligen kostenfreien Nacherfüllung.
- Gewährleistungsansprüche verjähren in 12 Monaten ab Abnahme, soweit das Gesetz keine längere Frist zwingend vorschreibt.
§ 11 Eigentumsvorbehalt und Zurückbehaltungsrecht des Anbieters
- Sämtliche Rechte und physische Datenträger bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Anbieters.
- Der Anbieter ist berechtigt, die Herausgabe von Arbeitsergebnissen sowie die Einräumung von Nutzungsrechten bis zur vollständigen Zahlung zurückzuhalten.
- Der Anbieter ist nicht verpflichtet, Projektdaten länger als 12 Monate nach Abnahme zu archivieren.
§ 12 Einsatz von KI‑Systemen und technischen Plattformen
- Der Anbieter setzt moderne KI‑Werkzeuge und Drittplattformen (z. B. Midjourney, Runway, ChatGPT) ein. Deren Funktionsweise kann sich ändern und liegt außerhalb des Einflussbereichs des Anbieters. Dabei können für einzelne Plattformen gesonderte Lizenz‑ oder Nutzungsbeschränkungen Dritter gelten (etwa die Terms of Use von OpenAI, Midjourney oder Runway).
- Technische Änderungen, Ausfälle oder Qualitätsschwankungen dieser Dienste begründen keinen Mangel, sofern das Endergebnis dem vereinbarten Zweck entspricht.
- Der Kunde verpflichtet sich, alle einschlägigen Drittbedingungen einzuhalten und den Anbieter von sämtlichen Ansprüchen freizustellen, die aus einer Verletzung dieser Bedingungen resultieren. Der Kunde prüft KI‑generierte Inhalte vor Veröffentlichung eigenverantwortlich auf rechtliche Zulässigkeit.
§ 13 Stornierung und Kündigung
- Stornierung vor Projektbeginn: Die Anzahlung verbleibt als pauschalierter Aufwandsersatz beim Anbieter.
- Abbruch nach Projektstart: Der Anbieter rechnet anteilig nach Leistungsstand ab, mindestens jedoch in Höhe der Anzahlung. Bei pauschalen Komplettpaketen mit mehr als 50 % Fortschritt ist der volle Preis zu zahlen.
§ 14 Abo‑Modelle und laufende Betreuung
- Für laufende Betreuungspakete gilt die im Vertrag festgelegte Mindestlaufzeit. Eine ordentliche Kündigung ist erstmals zum Ablauf der Mindestlaufzeit mit einer Frist von 4 Wochen möglich.
- Bei Zahlungsverzug ist der Anbieter berechtigt, Leistungen bis zum Ausgleich aller Rückstände auszusetzen.
§ 15 Vertraulichkeit und Datenschutz
- Beide Parteien verpflichten sich, alle vertraulichen Informationen für die Dauer der Zusammenarbeit und drei Jahre darüber hinaus geheim zu halten.
- Der Anbieter verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden ausschließlich zum Zweck der Vertragsdurchführung gemäß den Vorgaben der DSGVO.
§ 16 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte des Kunden
Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit es auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
§ 17 Höhere Gewalt
- Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs einer Partei (z. B. Naturkatastrophen, Krieg, Terror, Pandemien, behördliche Anordnungen, Strom‑ oder Internetausfälle, Arbeitskämpfe) gelten als höhere Gewalt.
- Im Fall höherer Gewalt sind die vertraglichen Leistungspflichten für die Dauer der Störung ausgesetzt. Dauert die Störung länger als 60 Kalendertage, kann jede Partei den Vertrag außerordentlich kündigen. Bereits erbrachte Leistungen sind zu vergüten.
§ 18 Schutz vor missbräuchlichem Verhalten
Bei schwerwiegenden Vertragsverstößen (z. B. Betrug, Beleidigung, vorsätzlicher Zahlungsverzug) kann der Anbieter den Vertrag fristlos kündigen. Bereits erbrachte Leistungen werden abgerechnet; weitergehende Ansprüche bleiben unberührt.
§ 19 Gerichtsstand, anwendbares Recht und Erfüllungsort
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN‑Kaufrechts.
- Ausschließlicher Gerichtsstand und Erfüllungsort für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz des Anbieters.
§ 20 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Regelung in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Regelungslücken.